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   BayObLG, 20.06.1974 - BReg. 2 Z 2/74   

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BayObLG, 20.06.1974 - BReg. 2 Z 2/74 (https://dejure.org/1974,5975)
BayObLG, Entscheidung vom 20.06.1974 - BReg. 2 Z 2/74 (https://dejure.org/1974,5975)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Juni 1974 - BReg. 2 Z 2/74 (https://dejure.org/1974,5975)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit um die Wirksamkeit des Nachweises der Vollmacht der Komplementärin einer Kommanditgesellschaft zur Vornahme der Anmeldung neuer Kommanditisten; Fortbestand einer Vollmacht zur Vornahme einer Handelsregisteranmeldung; Erfordernis einer neuen Vollmachtserteilung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 1975, 230
  • DB 1974, 1521
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 20.02.1923 - II 36/22

    Aktienrecht. Zustellung

    Auszug aus BayObLG, 20.06.1974 - BReg. 2 Z 2/74
    Ergibt sich somit, daß im vorliegenden Fall die Mitgliedsgesellschaft selbst anmeldepflichtig ist, so erlischt eine von ihr durch ihren, gesetzlichen Vertreter einem Dritten erteilte Vollmacht zur Vornahme künftig notwendig werdender Anmeldungen nicht dadurch, daß der bei der Erteilung der Vollmacht handelnde gesetzliche Vertreter später die Vertretungsmacht verliert, sondern erst dadurch, daß ein anderer gesetzlicher Vertreter der Vollmachtgeberin die Vollmacht widerruft (RGZ 107, 161/166; KG OLGE 35, 314; Soergel/Siebert/Schultze-v.Lasaulx BGB 10. Aufl. § 168 Rdnr. 13).
  • BayObLG, 12.07.1973 - BReg. 2 Z 31/73
    Auszug aus BayObLG, 20.06.1974 - BReg. 2 Z 2/74
    Zu Unrecht beruft sich das Registergericht in der Begründung der Zwischenverfügung auf die Entscheidung des Senats vom 12.7.1973 (BayObLGZ 1973, 205 = Rpfleger 1973, 363 = MDR 1973, 937 = WPM 1973, 1226 = NJW 1973, 2162 = BB 1974, 12 = DNotZ 1974, 38 [LG Hagen 22.08.1973 - 11 H T 1/73] ).
  • LG Bremen, 10.05.1972 - 3 S 70/72
    Auszug aus BayObLG, 20.06.1974 - BReg. 2 Z 2/74
    Zu Unrecht beruft sich das Registergericht in der Begründung der Zwischenverfügung auf die Entscheidung des Senats vom 12.7.1973 (BayObLGZ 1973, 205 = Rpfleger 1973, 363 = MDR 1973, 937 = WPM 1973, 1226 = NJW 1973, 2162 = BB 1974, 12 = DNotZ 1974, 38 [LG Hagen 22.08.1973 - 11 H T 1/73] ).
  • BGH, 02.12.1991 - II ZB 13/91

    Erfüllung von Anmeldepflichten durch den Prokuristen

    Die insbesondere vom Bayerischen Obersten Landesgericht gegen diese differenzierende Sicht eingewendeten Bedenken (aaO; vgl. ferner BayObLGZ 1973, 158 = DB 1973, 1340 sowie DB 1974, 1521 [BayObLG 20.06.1974 - 2 Z 2/74] = DNotZ 1975, 230, 232; ebenso LG Koblenz RPfl. 1973, 307, dagegen LG Berlin RPfl. 1973, 173 und das OLG Köln in seinem Vorlagebeschluß) sind sachlich nicht begründet.

    Denn jedenfalls trifft, wenn sich für eine Handelsgesellschaft eine Anmeldepflicht aus ihrer Beteiligung an einer anderen Gesellschaft ergibt, wie dies bei einer Kommanditbeteiligung der Fall ist, diese Pflicht nicht jedes einzelne Mitglied des gesetzlichen Vertretungsorgans persönlich, sondern die Gesellschaft als solche (so auch BayObLGZ 1982, 198, 200 = DB 1982, 1262 und BayObLG DB 1974, 1521; DNotZ 1975, 230, 231).

    d) Mit dem Gesetz nicht in Einklang steht auch das Argument, da Eintragungen im Handelsregister für die Öffentlichkeit bestimmte Erklärungen seien, die aufgrund des Anmeldeprinzips regelmäßig ohne Prüfung auf ihre inhaltliche Richtigkeit vorgenommen würden, müsse das Registergericht in besonderem Maße darauf vertrauen können, daß die angemeldete Tatsache inhaltlich richtig sei, weshalb in der Anmeldung eine Art Garantieerklärung liege (BayObLGZ 1982, 198, 202 = DB 1982, 1262 f. und BayObLG DB 1974, 1521, 1522; Gustavus, GmbHR 1978, 219, 223).

    Eintragungen im Handelsregister verlautbaren nicht die Richtigkeit der eingetragenen und bekanntgemachten Tatsache als solcher, sondern lediglich den Tatbestand, daß die betreffende Tatsache in gesetzmäßiger Weise angemeldet worden ist (so auch ausdrücklich BayObLG DB 1974, 1521, 1522).

  • BayObLG, 14.04.1982 - BReg. 3 Z 20/82

    Zur Vertretung einer AG bei Handelsregisteranmeldungen

    Dieser Auffassung kann nicht gefolgt werden (1) Ergibt sich für eine Aktiengesellschaft eine Anmeldepflicht aus einem Beteiligungsverhältnis - wie dies hier aufgrund der Kommanditistenstellung der Rechtsbeschwerdeführerin der Fall ist -, so trifft allerdings diese Pflicht nicht jedes einzelne Mitglied des Vertretungsorgans persönlich, sondern die Gesellschaft als solche (BayObLG DNotZ 1975, 230 [= MittBayNot 1974, 280 ]; vgl. auch BayObLG OLGE 29, 301 f.).

    Es ist somit daran festzuhalten, daß es sich bei Handelsregisteranmeldungen nicht um eine Vertretungsangelegenheit handelt, die d e r B e t r i e b eines Handelsgewerbes mit sich bringt (BayObLG aaO; DNotZ 1975, 2301232 [= MittBayNot 1974, 280 ]).

    Das Anmeldeprinzip hat zur Folge, daß Anmeldeerklärungen in der Regel entgegengenommen werden, ohne daß ihre inhaltliche Richtigkeit nachgeprüft wird, sofern - wie hier - eine rechtsbekundende Eintragung herbeigeführt werden soll (BayObLG DNotZ 1975, 230 /232).

  • OLG Frankfurt, 16.04.2013 - 20 W 494/11

    Handelsregister: Vollmacht des persönlich haftenden Gesellschafters

    Im Übrigen ist es schon fraglich, ob man der Anmeldung eine solche Bedeutung einer Richtigkeitsgewähr überhaupt beimessen will, da Eintragungen im Handelsregister nicht die Richtigkeit der eingetragenen und bekanntgemachten Tatsache als solcher verlautbaren, sondern lediglich den Tatbestand, dass die betreffende Tatsache in gesetzmäßiger Weise angemeldet worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 02.12.1991, a.a.O.; BayOblG, Beschluss vom 20.06.1974, DB 1974, 1521, 1522).
  • BGH, 21.12.1979 - 2 StR 768/78

    Einreichen eines Darlehensantrages mit falschen Angaben über den Kaufpreis für

    Denn die von einem gesetzlichen Vertreter erteilte Vollmacht erlischt nicht mit der Beendigung der gesetzlichen Vertretungsmacht (RGZ 107, 161, 166; BayObLG Der Betrieb 1974, 1521; Soergel/Schultze- v. Lasaulx, 11. Aufl., § 168 Rz. 14; Palandt, 38. Aufl., § 168 Anm. 1).
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